Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 28. Januar 2026 (Az. 2 VR 17.25) entschieden, dass eine deutlich schlechtere dienstliche Beurteilung nicht allein damit begründet werden darf, dass ein Beamter vorübergehend keine Führungsverantwortung innehatte. Die Entscheidung stärkt den Grundsatz der fairen und nachvollziehbaren Leistungsbewertung im öffentlichen Dienst und dürfte insbesondere für Beförderungsverfahren relevant werden.
Beratung anfragen
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.
