Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Neben Beamtinnen und Beamten beraten und vertreten wir auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bund, Ländern und Kommunen, z. B. an (Hoch)schulen, in der Polizei- und Justizverwaltung sowie sonstigen öffentlichen Einrichtungen gelten zahlreiche Besonderheiten, die im klassischen Arbeitsrecht der Privatwirtschaft keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst ist geprägt durch Tarifverträge wie TVöD und TV-L, Entgeltordnungen, Dienstvereinbarungen, Beteiligungsrechte der Personalvertretungen und die besonderen Entscheidungsstrukturen öffentlicher Arbeitgeber. Viele arbeitsrechtliche Konflikte bewegen sich deshalb an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Tarifrecht und öffentlichem Dienstrecht.
Beratung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst
Wir beraten Beschäftigte im öffentlichen Dienst insbesondere bei Eingruppierung, Stufenzuordnung, Befristung, Entfristungsklagen, Versetzung, Umsetzung, Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung, Abmahnung, Kündigung sowie bei Konflikten mit Vorgesetzten oder der Dienststelle.
Bundesweite Beratung
Die Beratung und Vertretung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt bundesweit. Viele Anliegen lassen sich effizient telefonisch, per Videokonferenz und durch digitale Aktenübermittlung bearbeiten. Wenn gerichtliche Schritte erforderlich sind, übernehmen wir die Vertretung vor dem zuständigen Arbeitsgericht.
Häufige Fragen (FAQ)
Beratung anfragen
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.
