Öffentliches Dienstrecht

Beratung und Vertretung für Beamtinnen und Beamte

Das Beamtenverhältnis ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden: Es bietet Sicherheit, klare Karrierewege, Versorgungsperspektiven und besondere Fürsorgepflichten des Dienstherrn. Zugleich ist es jedoch ein besonderes öffentlich-rechtliches Treueverhältnis mit weitreichenden Pflichten.

Eine frühzeitige Beratung schützt Ihre berufliche Zukunft. Ob im Vorfeld einer Verbeamtung, bei statusrechtlichen Maßnahmen oder im Disziplinarverfahren – eine fundierte rechtliche Begleitung dient dem Schutz Ihrer beruflichen Karriere und Existenz.

Disziplinarrecht – Wenn der Dienstherr ermittelt

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Disziplinarrecht.
Beamtinnen und Beamte unterliegen besonderen Dienstpflichten. Hierzu zählen insbesondere:

  • die Wohlverhaltenspflicht
  • Folgepflicht
  • politische Mäßigungsgebot
  • die Pflicht zur Verfassungstreue

Dienstpflichten wirken im Einzelfall über den Arbeitsplatz hinaus und können auch das außerdienstliche Verhalten erfassen. So kann sogar ein Verhalten im privaten Umfeld als Dienstvergehen gewertet werden.

Viele Betroffene sind überrascht – und nicht selten schockiert –, wenn der Dienstherr plötzlich ein Disziplinarverfahren einleitet. Die Situation ist belastend und ist nicht selten mit erheblichen beruflichen Konsequenzen verbunden.

Gerade in dieser Phase ist es entscheidend, besonnen zu handeln.

Häufig besteht der Impuls, sich sofort zu rechtfertigen oder eine Erklärung abzugeben. Dabei wird jedoch nicht selten ungewollt ein Sachverhalt eingeräumt, der später als Dienstvergehen gewertet werden kann. Wer emotional betroffen ist, kann die rechtlichen Folgen einzelner Formulierungen kaum objektiv überblicken.
Daher gilt: Äußern Sie sich nicht ohne vorherige rechtliche Beratung.

Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ermöglicht:

  • eine sachliche Einordnung des Vorwurfs
  • die Entwicklung einer durchdachten Verteidigungsstrategie
  • die Wahrung Ihrer Verfahrensrechte
  • die Vermeidung unnötiger Belastungen

Auch wenn ein Rechtsanwalt kein Psychologe ist, kann er in dieser herausfordernden Situation ein stabilisierender Anker sein. Fachliche Klarheit reduziert Unsicherheit und hilft, unbegründete Ängste abzubauen.

Verbeamtung – Probezeit und Lebenszeit

Die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe ist ein wichtiger Schritt. Während der Probezeit wird nicht nur die fachliche Eignung, sondern auch die persönliche Bewährung geprüft. Entscheidungen über die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sind von erheblicher Bedeutung für die berufliche Zukunft.

Wir unterstützen Sie bei Fragen zur gesundheitlichen Eignung, bei Zweifeln an dienstlichen Beurteilungen oder bei Problemen im Zusammenhang mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Beamtenrechtliche Konkurrentenklagen – Ihre Rechte durchsetzen

Wenn Sie bei einer Beförderung übergangen wurden, kann dies eine rechtswidrige Entscheidung darstellen. In solchen Fällen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Wir prüfen die Auswahlentscheidung, entwickeln eine strategische Vorgehensweise und vertreten Sie von Anfang an rechtlich fundiert – so sichern Sie Ihre Karrierechancen.

Abordnung und Versetzung

Abordnungen und Versetzungen greifen häufig tief in die persönliche und familiäre Lebensplanung ein. Nicht jede Maßnahme ist jedoch rechtlich unangreifbar. Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Entscheidung und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Dienstherrn – außergerichtlich wie gerichtlich.

Beratung anfragen

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.

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