Auswahlentscheidung und Bewerbung im öffentlichen Dienst2026-07-09T15:59:54+02:00

Auswahlentscheidung und Bewerbung im öffentlichen Dienst

Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst prüfen lassen

Wer sich im öffentlichen Dienst auf eine Stelle, eine höherwertige Tätigkeit oder eine Führungsposition bewirbt, hat Anspruch auf ein rechtmäßiges Auswahlverfahren. Öffentliche Arbeitgeber dürfen Stellen nicht beliebig vergeben. Maßgeblich sind Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Art. 33 Abs. 2 GG gilt nicht nur für Beamte, sondern auch für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

Fehler in Auswahlverfahren kommen in der Praxis häufig vor. Sie betreffen etwa unklare Ausschreibungskriterien, fehlerhafte Beurteilungen, nicht dokumentierte Auswahlentscheidungen, unzureichende Bewerbungsgespräche oder sachwidrige Erwägungen.

Wenn Sie bei einer Bewerbung übergangen wurden

Wir unterstützen Beschäftigte im öffentlichen Dienst insbesondere bei:

  • Prüfung von Auswahlentscheidungen
  • Konkurrentenverfahren bei Stellenbesetzungen
  • Bewertung dienstlicher oder arbeitsrechtlicher Beurteilungen
  • Überprüfung von Auswahlvermerken
  • Fehlern bei Ausschreibungen
  • Benachteiligung gegenüber anderen Bewerbern
  • einstweiligem Rechtsschutz bei drohender Stellenbesetzung
  • Schadensersatzfragen nach fehlerhafter Auswahlentscheidung

Gerade im öffentlichen Dienst ist schnelles Handeln wichtig. Wird eine Stelle erst einmal endgültig besetzt, kann effektiver Rechtsschutz erschwert sein. Deshalb sollten Sie eine ablehnende Entscheidung oder eine bevorstehende Stellenbesetzung möglichst früh anwaltlich prüfen lassen.

Dienstliche Beurteilungen und Leistungsbewertungen

Bei Auswahlentscheidungen spielen Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Leistungsbewertungen und Auswahlgespräche häufig eine zentrale Rolle. Fehler in diesen Grundlagen können sich unmittelbar auf die Entscheidung auswirken. Wir prüfen, ob die Auswahlentscheidung nachvollziehbar, dokumentiert und rechtlich tragfähig ist.

Ihr Vorteil: Arbeitsrecht mit dienstrechtlichem Blick

Kanzlei Gerds ist auf den öffentlichen Dienst spezialisiert. Dadurch betrachten wir Auswahlentscheidungen nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch mit Blick auf die besonderen verwaltungsrechtlichen Maßstäbe öffentlicher Arbeitgeber.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich mich gegen eine fehlerhafte Auswahlentscheidung wehren?2026-07-09T15:45:42+02:00

Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Auswahlentscheidung überprüft und eine Stellenbesetzung vorläufig gestoppt werden.

Gilt der Grundsatz der Bestenauslese auch für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst?2026-07-09T15:46:07+02:00

Bei Stellenbesetzungen durch öffentliche Arbeitgeber spielt der Leistungsgrundsatz eine wichtige Rolle. Die genaue Reichweite hängt vom konkreten Verfahren ab. Art. 33 Abs. 2 GG findet auch auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anwendung.

Wie schnell muss ich reagieren?2026-07-09T15:46:27+02:00

Sehr schnell. Bei drohender Stellenbesetzung kann einstweiliger Rechtsschutz erforderlich sein.

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