Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung im öffentlichen Dienst
Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung im öffentlichen Dienst
Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung sind im öffentlichen Dienst häufig durch ein Zusammenspiel aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung und gesetzlichen Vorschriften geregelt. Dadurch entstehen Besonderheiten, die im klassischen Arbeitsrecht der Privatwirtschaft oft keine vergleichbare Rolle spielen.
Ob TVöD, TV-L oder besondere Tarifwerke: Für Beschäftigte ist nicht immer leicht erkennbar, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und welche Regelungen die Dienststelle anwenden darf.
Typische Streitpunkte
Wir beraten und vertreten Beschäftigte im öffentlichen Dienst insbesondere bei:
- Überstunden und Mehrarbeit
- Arbeitszeitkonten und Gleitzeit
- Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Schichtarbeit
- Zeitzuschlägen und Zulagen
- Teilzeit und Rückkehr in Vollzeit
- Urlaubsansprüchen und Urlaubsabgeltung
- Entgeltfortzahlung
- Jahressonderzahlung und sonstigen Vergütungsbestandteilen
- fehlerhaften Abrechnungen
- Rückforderungen durch den Arbeitgeber
Viele Konflikte entstehen, weil Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst, Zuschläge nicht gezahlt oder tarifliche Sonderregelungen falsch angewendet werden. Auch bei Teilzeit, Krankheit, Elternzeit oder Wechsel der Tätigkeit können sich komplizierte Folgefragen ergeben.

Vergütungsansprüche rechtzeitig sichern
Wenn Vergütung, Zuschläge oder sonstige Ansprüche nicht korrekt abgerechnet werden, sollte zeitnah reagiert werden. Im öffentlichen Dienst gelten häufig Ausschlussfristen. Wer zu lange wartet, riskiert, dass berechtigte Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.
Wir prüfen Ihre Abrechnungen, Dienstpläne, Arbeitszeitnachweise und tariflichen Grundlagen. Anschließend klären wir, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen und wie diese sinnvoll geltend gemacht werden können.
Häufige Fragen (FAQ)
Beratung anfragen
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.
