Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung im öffentlichen Dienst2026-07-09T16:01:04+02:00

Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung im öffentlichen Dienst

Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung im öffentlichen Dienst

Arbeitszeit, Urlaub und Vergütung sind im öffentlichen Dienst häufig durch ein Zusammenspiel aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Dienstvereinbarung und gesetzlichen Vorschriften geregelt. Dadurch entstehen Besonderheiten, die im klassischen Arbeitsrecht der Privatwirtschaft oft keine vergleichbare Rolle spielen.

Ob TVöD, TV-L oder besondere Tarifwerke: Für Beschäftigte ist nicht immer leicht erkennbar, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und welche Regelungen die Dienststelle anwenden darf.

Typische Streitpunkte

Wir beraten und vertreten Beschäftigte im öffentlichen Dienst insbesondere bei:

  • Überstunden und Mehrarbeit
  • Arbeitszeitkonten und Gleitzeit
  • Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Schichtarbeit
  • Zeitzuschlägen und Zulagen
  • Teilzeit und Rückkehr in Vollzeit
  • Urlaubsansprüchen und Urlaubsabgeltung
  • Entgeltfortzahlung
  • Jahressonderzahlung und sonstigen Vergütungsbestandteilen
  • fehlerhaften Abrechnungen
  • Rückforderungen durch den Arbeitgeber

Viele Konflikte entstehen, weil Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst, Zuschläge nicht gezahlt oder tarifliche Sonderregelungen falsch angewendet werden. Auch bei Teilzeit, Krankheit, Elternzeit oder Wechsel der Tätigkeit können sich komplizierte Folgefragen ergeben.

Vergütungsansprüche rechtzeitig sichern

Wenn Vergütung, Zuschläge oder sonstige Ansprüche nicht korrekt abgerechnet werden, sollte zeitnah reagiert werden. Im öffentlichen Dienst gelten häufig Ausschlussfristen. Wer zu lange wartet, riskiert, dass berechtigte Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.

Wir prüfen Ihre Abrechnungen, Dienstpläne, Arbeitszeitnachweise und tariflichen Grundlagen. Anschließend klären wir, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen und wie diese sinnvoll geltend gemacht werden können.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss jede Überstunde bezahlt werden?2026-07-09T15:47:31+02:00

Nicht immer. Es kommt darauf an, ob Überstunden angeordnet, geduldet oder notwendig waren und welche tariflichen oder dienststelleninternen Regelungen gelten.

Kann Urlaub verfallen?2026-07-09T15:47:51+02:00

Urlaubsansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. Bei Krankheit, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder fehlerhafter Belehrung des Arbeitgebers ist eine genaue Prüfung erforderlich.

Was tun bei fehlerhafter Gehaltsabrechnung?2026-07-09T15:48:14+02:00

Lassen Sie die Abrechnung möglichst früh prüfen. Zahlungsansprüche können im öffentlichen Dienst fristgebunden sein.

Beratung anfragen

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.

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