Abmahnung und Kündigung im öffentlichen Dienst2026-07-09T16:01:25+02:00

Abmahnung und Kündigung im öffentlichen Dienst

Abmahnung und Kündigung im öffentlichen Dienst

Eine Abmahnung oder Kündigung im öffentlichen Dienst ist für Betroffene oft existenziell. Neben dem Arbeitsplatz stehen häufig berufliche Reputation, wirtschaftliche Sicherheit und die weitere Karriere im öffentlichen Dienst auf dem Spiel.

Öffentliche Arbeitgeber müssen auch bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechtliche Grenzen beachten. Bei Kündigungen, Abmahnungen und Personalmaßnahmen spielen neben dem allgemeinen Arbeitsrecht häufig tarifliche Regelungen, Beteiligungsrechte der Personalvertretung, besondere Schutzvorschriften und verwaltungsinterne Abläufe eine Rolle.

Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung sollte nicht vorschnell hingenommen werden. Sie kann Grundlage für spätere arbeitsrechtliche Maßnahmen sein und sich langfristig negativ auswirken. Wir prüfen, ob die Abmahnung formell und inhaltlich rechtmäßig ist, ob der Sachverhalt zutrifft und ob eine Gegendarstellung sinnvoll sind.

Kündigung erhalten?

Bei einer Kündigung ist schnelles Handeln zwingend erforderlich. Wer sich gegen eine Kündigung wehren möchte, muss regelmäßig innerhalb kurzer Frist Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Deshalb sollte eine Kündigung sofort nach Zugang geprüft werden.

Wir prüfen insbesondere:

  • Kündigungsgrund
  • Kündigungsfrist
  • tarifliche Sonderregelungen
  • Personalratsbeteiligung
  • Schwerbehindertenvertretung
  • Sonderkündigungsschutz
  • Abmahnungserfordernis
  • Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
  • Vergleichs- und Abfindungsoptionen
Rechtsanwalt Tobias Gerds
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Besonderheiten des öffentlichen Dienstes

Im öffentlichen Dienst sind Kündigungen nicht immer mit Kündigungen in der Privatwirtschaft vergleichbar. Dienststellen müssen interne Zuständigkeiten, Beteiligungsverfahren und tarifliche Besonderheiten beachten. Gerade hier kann eine spezialisierte Prüfung entscheidend sein.

Kanzlei Gerds vertritt Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bundesweit gegenüber öffentlichen Arbeitgebern und vor den Arbeitsgerichten.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung reagieren?2026-07-09T15:49:03+02:00

Sehr schnell. Die Kündigungsschutzklage ist gem. § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen zu erheben. Warten Sie deshalb nicht auf interne Gespräche oder spätere Rückmeldungen.

Sollte ich gegen eine Abmahnung vorgehen?2026-07-09T15:49:32+02:00

Das hängt vom Inhalt und der strategischen Bedeutung ab. Eine unberechtigte Abmahnung kann später erhebliche Nachteile haben.

Kann der Personalrat eine Kündigung verhindern?2026-07-09T15:49:53+02:00

Die Beteiligung des Personalrats kann rechtlich bedeutsam sein. Ob ein Fehler zur Unwirksamkeit der Kündigung führt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Beratung anfragen

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.

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