17. August 2026|Beamtenrecht|

Mit Beschluss vom 7. Mai 2026 (Az. BVerwG 2 B 5.26) hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechte von Beamtinnen und Beamten in Besoldungsverfahren gestärkt.

Das Gericht stellte klar, dass eine einmal erhobene Rüge wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung grundsätzlich fortwirkt. Beamte müssen ihre Beanstandung daher nicht für jedes Haushaltsjahr erneut geltend machen, sofern bereits ein entsprechendes Verfahren rechtshängig ist.

Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn sich die Sach- oder Rechtslage wesentlich ändert. In einem solchen Fall kann eine erneute Rüge erforderlich sein, um Ansprüche für spätere Zeiträume zu sichern.

Die Entscheidung ist für viele laufende Besoldungsverfahren von erheblicher Bedeutung, da sie die Anforderungen an die sogenannte zeitnahe Geltendmachung zugunsten der Betroffenen präzisiert.

BVerwG 2 B 5.26, Beschluss vom 07. Mai 2026 | Bundesverwaltungsgericht

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