Eingruppierung TVöD / TV-L
Anwalt für Eingruppierung im TVöD und TV-L
Die richtige Eingruppierung entscheidet im öffentlichen Dienst unmittelbar über die Höhe Ihrer Vergütung. Ob TVöD, TV-L oder ein besonderer Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes: Maßgeblich ist nicht allein die Stellenbezeichnung, sondern vor allem, welche Tätigkeiten Ihnen tatsächlich übertragen wurden und welche Anforderungen diese Tätigkeiten erfüllen.
Gerade bei Tarifbeschäftigten von Bund, Ländern, Kommunen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen kommt es häufig zu Streit über die zutreffende Entgeltgruppe. Nicht selten übernehmen Beschäftigte über Jahre hinweg Aufgaben, die tatsächlich einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, ohne dass die Vergütung angepasst wird.
Als auf das öffentliche Dienstrecht spezialisierte Kanzlei prüfen wir, ob Ihre Eingruppierung den tariflichen Vorgaben entspricht. Dabei betrachten wir insbesondere Ihre Tätigkeitsdarstellung, Ihre Arbeitsplatzbeschreibung, die tatsächlich ausgeübten Aufgaben, die maßgeblichen Arbeitsvorgänge sowie die einschlägigen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei folgenden Themen:
- Prüfung der aktuellen Entgeltgruppe nach TVöD oder TV-L
- Bewertung von Tätigkeitsdarstellungen und Arbeitsplatzbeschreibungen
- Geltendmachung einer höheren Eingruppierung
- Prüfung höherwertiger Tätigkeiten
- Durchsetzung von Vergütungsdifferenzen
- Beratung vor Antragstellung oder Klageerhebung
- Vertretung gegenüber Arbeitgeber bzw. der Dienststelle und vor dem Arbeitsgericht
Gerade im öffentlichen Dienst ist die Eingruppierung häufig komplexer als in der Privatwirtschaft. Die rechtliche Bewertung hängt oft von einzelnen Tätigkeitsmerkmalen, Zeitanteilen und der Bildung von Arbeitsvorgängen ab. Eine sorgfältige Prüfung ist deshalb entscheidend.
Beratung zur Eingruppierung anfragen
Sie haben Zweifel, ob Ihre Eingruppierung zutreffend ist? Dann lassen Sie Ihre Tätigkeit rechtlich prüfen. Schildern Sie uns kurz Ihre aktuelle Entgeltgruppe, Ihre Tätigkeit und Ihren Arbeitgeber. Wir geben Ihnen eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen.


Rechtsanwalt Tobias Gerds
Häufige Fragen (FAQ)
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