Befristung und Entfristungsklage im öffentlichen Dienst
Entfristungsklage im öffentlichen Dienst
Befristete Arbeitsverträge sind im öffentlichen Dienst weit verbreitet.
Jedoch nicht jede Befristung ist wirksam. Fehler können sich insbesondere bei der Vertragsgestaltung, beim Sachgrund, bei Kettenbefristungen, bei Haushaltsbefristungen, bei Vertretungsbefristungen oder bei der Einhaltung der Schriftform ergeben. Wer eine Befristung überprüfen lassen möchte, sollte frühzeitig handeln.
Befristung im öffentlichen Dienst prüfen lassen
Wir prüfen für Sie insbesondere:
- ob die Befristung formwirksam vereinbart wurde
- ob ein Sachgrund tatsächlich vorliegt
- ob eine sachgrundlose Befristung zulässig war
- ob Vorbeschäftigungen entgegenstehen
- ob mehrere Befristungen rechtsmissbräuchlich sein können
- ob eine Entfristungsklage Aussicht auf Erfolg hat
- welche Fristen zwingend zu beachten sind
Gerade im öffentlichen Dienst werden Befristungen oft mit Projektmitteln, Haushaltsvorgaben, Vertretungsbedarf oder organisatorischen Gründen begründet. Diese Begründungen sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. Entscheidend ist, ob der angegebene Grund rechtlich trägt und ob er im konkreten Fall sauber umgesetzt wurde.

Entfristungsklage: Fristen beachten
Bei der Entfristungsklage gelten strenge Fristen. Wer die Wirksamkeit einer Befristung gerichtlich überprüfen lassen möchte, muss in der Regel kurzfristig nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht erheben (Drei-Wochen-Frist gem. § 17 TzBfG). Wird diese Frist versäumt, kann eine eigentlich angreifbare Befristung als wirksam gelten.
Deshalb ist es sinnvoll, die Befristung nicht erst am letzten Arbeitstag prüfen zu lassen. Je früher die Vertragsunterlagen vorliegen, desto besser kann das Vorgehen vorbereitet werden. Eine anwaltliche Prüfung ist jederzeit während des laufenden Arbeitsverhältnisses möglich. Bei kalendermäßig befristeten Arbeitsverträgen kann auch eine Befristungskontrollklage bereits vor dem vereinbarten Vertragsende erhoben werden. Spätestens muss die Klage jedoch -wie bereits erwähnt- innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags beim Arbeitsgericht eingehen.
Kanzlei Gerds: Arbeitsrecht mit Blick für den öffentlichen Dienst
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Erfahrungsstufe richtig festgesetzt wurde, sollten Sie nicht zu lange warten. Im öffentlichen Dienst können Ausschlussfristen dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen, obwohl sie materiell berechtigt gewesen wären.
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