Arbeitsrecht2026-07-09T16:09:06+02:00

Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst

Neben Beamtinnen und Beamten beraten und vertreten wir auch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst. Gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bund, Ländern und Kommunen, z. B. an (Hoch)schulen, in der Polizei- und Justizverwaltung sowie sonstigen öffentlichen Einrichtungen gelten zahlreiche Besonderheiten, die im klassischen Arbeitsrecht der Privatwirtschaft keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst ist geprägt durch Tarifverträge wie TVöD und TV-L, Entgeltordnungen, Dienstvereinbarungen, Beteiligungsrechte der Personalvertretungen und die besonderen Entscheidungsstrukturen öffentlicher Arbeitgeber. Viele arbeitsrechtliche Konflikte bewegen sich deshalb an der Schnittstelle von Arbeitsrecht, Tarifrecht und öffentlichem Dienstrecht.

Beratung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst

Wir beraten Beschäftigte im öffentlichen Dienst insbesondere bei Eingruppierung, Stufenzuordnung, Befristung, Entfristungsklagen, Versetzung, Umsetzung, Arbeitszeit, Urlaub, Vergütung, Abmahnung, Kündigung sowie bei Konflikten mit Vorgesetzten oder der Dienststelle.

Eingruppierung und Höhergruppierung nach TVöD oder TV-L
Befristete Arbeitsverträge und Entfristungsklagen
Versetzung, Umsetzung und Abordnung
Abmahnung, Kündigung und Kündigungsschutzklage
Stufenzuordnung, Anerkennung von Berufserfahrung und Erfahrungsstufen
Arbeitszeit, Überstunden, Zuschläge, Urlaub und Vergütung
Konflikte mit Vorgesetzten, Personalabteilung oder Dienststelle
Auswahlentscheidungen, Bewerbungen und Stellenbesetzungsverfahren

Bundesweite Beratung

Die Beratung und Vertretung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt bundesweit. Viele Anliegen lassen sich effizient telefonisch, per Videokonferenz und durch digitale Aktenübermittlung bearbeiten. Wenn gerichtliche Schritte erforderlich sind, übernehmen wir die Vertretung vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich im öffentlichen Dienst einen spezialisierten Anwalt?2026-07-08T16:42:32+02:00

Bei allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen kann ein klassischer Arbeitsrechtler ausreichen. Bei TVöD, TV-L, Eingruppierung, Stufenzuordnung, Auswahlverfahren oder behördlichen Personalmaßnahmen ist eine Spezialisierung auf den öffentlichen Dienst häufig besonders wichtig.

Gilt das Arbeitsrecht auch für Tarifbeschäftigte bei Behörden?2026-07-08T16:43:09+02:00

Ja. Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allerdings gelten häufig besondere tarifliche und dienststelleninterne Regelungen.

Berät Kanzlei Gerds bundesweit?2026-07-08T16:43:28+02:00

Ja. Die Beratung und Vertretung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst erfolgt bundesweit.

Beratung anfragen

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.

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